Rechtsprechung
LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 158 BGB; § 326 BGB; § 313 BGB
Altersteilzeitvertrag; Krankengeldbezug; Auslegung des Vertrages; Wegfall der Geschäftsgrundlage - IWW
§ 3 TV Altersteilzeit, § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG, § ... 25 Abs. 1 S. 1 SGB III, § 7 Abs. 3 SGB IV, § 2 Abs. 2 Nr. 1 AltTZG, § 326 Abs. 1 BGB, § 275 BGB, § 64 Absatz 1, Absatz 2 lit. b) ArbGG, §§ 64 Absatz 6, 66 Absatz 1 Satz 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 256 Absatz 1 ZPO, § 158 Absatz 2 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 305c Absatz 2 BGB, § 2 Absatz 1 AltTZG, § 3 des TV Altersteilzeit, § 305 c Absatz 2 BGB, § 6 Abs. 4 des Tarifvertrags Altersteilzeit, § 6 Absatz 4 des Tarifvertrags Altersteilzeit, §§ 326 Absatz 1, 275 BGB, § 275 Absatz 1 BGB, § 275 Abs. 1 bis 3 BGB, § 326 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 BGB, § 313 BGB, § 313 Absatz 1 BGB, § 313 Absatz 3 Satz 1 BGB, § 313 Absatz 3 Satz 2 BGB, § 6 Absatz 4 TV Altersteilzeit, §§ 64 Absatz 6 ArbGG, 97 Absatz 1 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Parallelentscheidung zu LAG Köln 4 Sa 492/22 v. 17.01.2023
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.07.2022 - 2 Ca 1700/22
- LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
- BAG - 9 AZN 155/23 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12
Feststellungsinteresse
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Nach § 256 Absatz 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen ( BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).
Ein solches Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann ( BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).
- BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18
Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Nach § 256 Absatz 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen ( BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).
Ein solches Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann ( BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2011 - 2 Sa 7/11
Wirksamkeit einer Altersteilzeitvereinbarung - langanhaltende Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Dies ändert jedoch an der arbeitsvertraglichen Festlegung der Parteien nichts (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.06.2011, 2 Sa 7/11).Nicht erfasst werden sollten Fallgestaltungen, wo die Vertragsparteien sich ursprünglich auf einen Beginn vor dem Ablaufdatum geeinigt haben und sodann auf Grund lang anhaltender Krankheit die praktische Durchführung zeitweise nicht möglich war (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.06.2011, 2 Sa 7/11).
- ArbG Köln, 06.07.2022 - 2 Ca 1700/22
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.07.2022 - 2 Ca 1700/22 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.07.2022, 2 Ca 1700/22, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Geschäftsgrundlage in diesem Sinne sind die bei Abschluss eines Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandete Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH NJW 1984, 1746; BGH NJW 1985, 313; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 16.10.2001, 6 U 34/01). - BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen …
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Geschäftsgrundlage in diesem Sinne sind die bei Abschluss eines Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandete Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH NJW 1984, 1746; BGH NJW 1985, 313; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 16.10.2001, 6 U 34/01). - OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 U 34/01
"Umweltfreundliche Werbung"; Kündigung eines Unterlassungsvertrages.
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Geschäftsgrundlage in diesem Sinne sind die bei Abschluss eines Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandete Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH NJW 1984, 1746; BGH NJW 1985, 313; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 16.10.2001, 6 U 34/01). - BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis ist jedoch auch der von den Vertragsparteien verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern angestrebte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG vom 21.02.2017, 3 AZR 297/15; BAG vom 18.09.2012, 3 AZR 415/10). - BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99
Grundsätze der Vertragsauslegung
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, dass die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarungen und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat (BGH vom 11.09.2000, II ZR 34/99). - BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22
Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis ist jedoch auch der von den Vertragsparteien verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern angestrebte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG vom 21.02.2017, 3 AZR 297/15; BAG vom 18.09.2012, 3 AZR 415/10). - BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 46/09
Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit
- LAG Köln, 04.09.2008 - 7 Sa 541/08
Betriebsbedingte Kündigung; Altersteilzeit; Blockmodell; Betriebsänderung; …
- ArbG Trier, 14.07.2011 - 3 Ca 47/11
Altersteilzeit im Öffentlichen Dienst - Bezug von Krankengeld bei Abschluss einer …
- LAG Hamm, 29.11.2023 - 9 Sa 693/23
Altersteilzeitvertrag; Störung der Geschäftsgrundlage
(2) Eine Vertragsauflösung durch Ausübung eines Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts kommt nach § 313 Abs. 3 BGB zudem nur in Betracht, wenn eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist (Bundesarbeitsgericht 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09; Landesarbeitsgericht Köln 17. Januar 2023 - 4 Sa 580/22 ; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 9. Juni 2021 - 2 Sa 145/20; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 25. September 2019 - 7 Sa 93/19).